Robin Goeritz · Projects · MaRisk Pflichtenbestand
Die MaRisk sind das Rundschreiben, mit dem die BaFin das Risikomanagement der Banken regelt. Seit Dezember 2005 in Kraft, seither neunmal novelliert. Für diese Auswertung habe ich zehn Fassungen auf Klauselebene ausgelesen und gezählt, was darin als Pflicht formuliert ist — 2.641 Anforderungen.
Von 2006 bis 2024 wächst der Bestand auf das 2,6-fache, ohne dass sich seine Zusammensetzung nennenswert ändert. Die 9. Novelle weicht davon ab. Sie enthält mehr Pflichten als ihre Vorgängerin, obwohl die BaFin den Umfang des Rundschreibens um rund ein Drittel gesenkt hat, sie schreibt vier Fünftel des Textes neu, und sie verschiebt erstmals messbar, welche Art von Pflicht überwiegt.
Vorbehalt zur Fassung 2026. Die ausgewertete Datei bezeichnet sie als Konsultationsstand, nicht als das am 30. Juni 2026 veröffentlichte Rundschreiben 06/2026. Zwischen beiden liegen Änderungen. Alles, was hier zu 2026 steht, ist entsprechend vorläufig; in den Grafiken ist die Fassung orange hervorgehoben.
Links die Zahl der Pflichten, rechts ihre Anteile — dieselben Daten. Der Bestand steigt von 139 auf 388. Die Anteile bleiben dabei bemerkenswert stabil: Pflichten zum Durchführen liegen in jeder einzelnen Fassung zwischen 24 und 28 Prozent, Pflichten zum Einrichten zwischen 14 und 20. Acht Novellen mit ganz verschiedenen Anlässen — Basel II, die Finanzkrise, BCBS 239, ein Dutzend EBA-Leitlinien, ESG — verändern die Mischung kaum. Erst 2026 bewegt sie sich.
Jede Kachel zeigt den Anteil einer Pflichtart. Das graue Band ist die Spanne, die dieser Anteil zwischen 2006 und 2024 nie verlassen hat, der Punkt rechts ist 2026. Acht der zwölf Kennzahlen bleiben in ihrer Spanne, vier nicht — und alle vier in dieselbe Richtung: weniger Genehmigungsvorbehalte, weniger vorgeschriebene Überwachung, mehr Eigenbeurteilung, mehr Dokumentation. Der Anteil bedingter Anforderungen bleibt knapp in der Spanne, kehrt aber einen Trend um, der seit 2007 in jeder Fassung nach unten zeigte: 9,8 auf 12,1 Prozent. Das passt zu einer Novelle, die Detailvorgaben durch Öffnungsklauseln und Größenklassen ersetzt. Belegen lässt sich der Zusammenhang mit diesen Zahlen nicht — sie zeigen das Muster, nicht die Ursache.
Der Abgleich trennt drei Vorgänge: echte Neuregelung, bloße Umformulierung und ersatzloser Wegfall. Bis 2024 ist das Bild ruhig — nie mehr als 59 neue Klauseln, nie mehr als zwölf Streichungen je Novelle. 2026 sind es 165 und 151. Bei dieser Menge entscheidet die Ähnlichkeitsschwelle mit, ob eine umgeschriebene Klausel als fortbestehend oder als neu zählt. Für die letzte Novelle ist deshalb die Spanne über vier Schwellen eingezeichnet statt eines einzelnen Werts.
Die Zeilen stehen in der Reihenfolge des Rundschreibens, nicht nach Größe. Umnummerierungen sind bereinigt: In der 9. Novelle ist BT 2 nicht mehr die Interne Revision, sondern die Berichterstattung. Die Interne Revision selbst ist nicht geschrumpft, sondern komplett nach AT 4.4.3 gewandert — 23 Pflichten statt vorher 22. Verschwunden sind dagegen AT 4.5 zur Gruppenebene, und AT 4.3.4 heißt nicht mehr Datenmanagement, sondern Verwendung von Modellen.
Jede Klausel bekommt eine Abstammungslinie und behält sie, solange sie nur umformuliert wird. Die Farbe zeigt, in welcher Fassung die Linie entstanden ist — nicht, wo ihr heutiger Wortlaut herkommt. Von den 126 Klauseln der Erstfassung waren 2024 noch 107 in Kraft, nach achtzehn Jahren und acht Novellen. Die 9. Novelle drückt sie auf 62. Ob dahinter materieller Wegfall steht oder gründliche Neuformulierung, kann diese Methode nicht unterscheiden; dazu unten mehr. Fahre über eine Farbe, um einen Jahrgang durch alle Fassungen zu verfolgen.
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Ausgewertet sind alle extrahierten Pflichtkandidaten mit confidence != low,
also 2.641 von 3.702 Zeilen. Eine Zeile ist eine Pflicht, eine Klausel kann mehrere
erzeugen — „einzurichten und zu überwachen" zählt doppelt. Module sind über eine
kanonische Zuordnung zusammengeführt, damit Umnummerierungen nicht als
Bestandsveränderung durchgehen.
Der Übergang 2024 → 2026 ist methodisch anders gelagert als alle vorherigen. Von 311 Klauseln überleben 69 wortgleich; von 2021 nach 2023 waren es noch 258 von 282. Bei dieser Tiefe entscheidet die Ähnlichkeitsschwelle darüber, ob eine umgeschriebene Klausel als fortbestehend oder als neu gezählt wird. Bei einer Jaccard-Schwelle von 0,30 kommen 115 neue und 101 entfallene Klauseln heraus, bei 0,75 sind es 201 und 187; dargestellt ist 0,60. Von der Schwelle unabhängig ist nur die Feststellung, dass die Novelle den Text neu geschrieben und nicht ergänzt hat.
Die Angabe zum Seitenumfang stammt von der BaFin, nicht aus diesem Korpus. Die Seitenzahlen der ausgewerteten Dokumente sind untereinander nicht vergleichbar. Wer prüfen will, ob die Novelle wirklich entlastet, muss Zeichen oder Textziffern je Anforderung messen. Diese Auswertung zählt Anforderungen — und davon gibt es mehr.